Bußgeldkatalog 2009 – Auszug: Erhöhte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften

Seit dem ersten Januar 2009 ist der wiedereinmal ein Update des neuen Bußgeldkataloges seitens der Bundesregierung durchgeführt worden. So kann sich jeder Fahrzeugführer über höhere Bußgelder bei nichteinhalten der STVO ( der Straßenverkehrsordnung ) freuen.

Der neue Bußgeldkatalog sieht unter andrem neue Bußgelder für zu schnelles Fahren im Straßenverkehr, also für erhöhte über der zulässigen gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit getätigte Fahrbewegungen eines Kraftfahrzeuges, und außerhalb geschlossener Ortschaften vor.

Die Bußgelder für erhöhte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde unter anderem wiefolgt erhöht ( Angaben ohne Gewähr! ):

Bußgelder 2009 laut Bußgeldkatalog Januar 2009 für Geschwindigkeiten außerhalb geschlossener Ortschaften:

Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften

Bußgeld ab 2009

Bußgeld bis 2009

21 – 25 km/h zu schnell
70,00 Euro
40,00 Euro
26 – 30 km/h zu schnell
80,00 Euro
50,00 Euro
31 – 40 km/h zu schnell
120,00 Euro
75,00 Euro
41 – 50 km/h zu schnell
160,00 Euro
100,00 Euro
51 – 60 km/h zu schnell
240,00 Euro
150,00 Euro
61 – 70 km/h zu schnell
440,00 Euro
275,00 Euro
Über 70 km/h zu schnell
600,00 Euro
375,00 Euro

HINWEIS: Bußgelder sind nicht mit gerichtlichen Strafen für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung gleichzusetzen!

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