Bußgeldkatalog 2009 – Auszug: Erhöhte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften
Seit dem ersten Januar 2009 ist der wiedereinmal ein Update des neuen Bußgeldkataloges seitens der Bundesregierung durchgeführt worden. So kann sich jeder Fahrzeugführer über höhere Bußgelder bei nichteinhalten der STVO ( der Straßenverkehrsordnung ) freuen.
Der neue Bußgeldkatalog sieht unter andrem neue Bußgelder für zu schnelles Fahren im Straßenverkehr, also für erhöhte über der zulässigen gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit getätigte Fahrbewegungen eines Kraftfahrzeuges, und außerhalb geschlossener Ortschaften vor.
Die Bußgelder für erhöhte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde unter anderem wiefolgt erhöht ( Angaben ohne Gewähr! ):
Bußgelder 2009 laut Bußgeldkatalog Januar 2009 für Geschwindigkeiten außerhalb geschlossener Ortschaften:
Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften |
Bußgeld ab 2009 |
Bußgeld bis 2009 |
21 – 25 km/h zu schnell |
70,00 Euro |
40,00 Euro |
26 – 30 km/h zu schnell |
80,00 Euro |
50,00 Euro |
31 – 40 km/h zu schnell |
120,00 Euro |
75,00 Euro |
41 – 50 km/h zu schnell |
160,00 Euro |
100,00 Euro |
51 – 60 km/h zu schnell |
240,00 Euro |
150,00 Euro |
61 – 70 km/h zu schnell |
440,00 Euro |
275,00 Euro |
Über 70 km/h zu schnell |
600,00 Euro |
375,00 Euro |
HINWEIS: Bußgelder sind nicht mit gerichtlichen Strafen für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung gleichzusetzen!